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Energieausweise

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Energieausweise

Wissenswertes rund um Energieausweise

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Die Unterschiede zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Der Verbrauchsausweis ist im Unterschied zum Bedarfsausweis wesentlich weniger aussagekräftig, denn er weist nur die tatsächlich verbrauchte Energiemenge eines Gebäudes durch Heizung und Warmwasser aus.

Beide Werte werden auf dem Verbrauchsausweis in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Nutzungsfläche angegeben.

Handelt es sich bei dem Gebäude um ein Nichtwohngebäude, beispielsweise einen Gewerbebetrieb, führt der Verbrauchsausweis noch Werte für Beleuchtung, Lüftung und Kühlung auf.

Umfangreichere Berechnungen beim Bedarfsausweis

Wesentlich umfangreichere Berechnungen werden für den Energiebedarfsausweis durchgeführt.

Anhand mathematischer Formeln wird hier der theoretische Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes analysiert.

In die Berechnung fließen die Gebäudedämmung, der Einsatz von Energiesparfenstern und die verwendete Heizungsanlage genauso ein wie die Gebäudeform.

Bedarfsausweis ist objektiver

Da die gewonnenen Werte vollkommen unabhängig von individuellen Heizverhalten der Mieter oder Bewohner sind, ermöglicht der Bedarfsausweis den objektiven Vergleich mit anderen Immobilien.

Gleichzeitig werden eventuelle Schwachstellen bei der Dämmung aufgezeigt, die sich anschließend durch Modernisierungsmaßnahmen auf Seite vier des Energieausweises zielgenau beseitigen lassen können.

Wenn Sie Ihre Immobilie möglichst transparent veräußern möchten, führt für Sie kein Weg am Energiebedarfsausweis vorbei. Nur hier haben potenzielle Käufer die Möglichkeit, Ihre Immobilie objektiv anhand nachvollziehbarer Daten bewerten zu können.

Bedarfsausweis bei Verkauf sinnvoller

Auch vor anstehenden Modernisierungsarbeiten lohnt sich der Invest in den objektivieren Bedarfsausweis, da Sie so einen Leitfaden zur Hand haben, anhand dessen Sie energetische Optimierungsmaßnahmen durchführen können.

Benötigen Sie nur eine grobe Übersicht über den Energiekennwert Ihrer Immobilie, beispielsweise für Mietanzeigen, dann reicht der wesentlich günstigere Verbrauchsausweis in der Regel vollkommen aus – sofern Ihr Gebäude jünger als Baujahr 1977 ist oder mehr als vier Wohneinheiten besitzt.

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